Die Leihgeräte der Vereins:
Der Gartenbauverein Mühlried und Riederwald e.V. ist u.a. im Besitz folgender Gerätschaften
und stellt diese seinen Mitgliedern leihweise zur Verfügung:
1 | Motor-Gartenfräse | 10,00 €/Stunde |
5-PS- Briggs & Stratton-Motor (Normal-Benzin) 16\"-Räder; 1 Vorwärts-/ 1 Rückwärtsgang; heckmontierte, entgegen der Fahrtrichtung rotierende Fräse; Arbeitstiefe: 25 cm (max.) Arbeitsbreite: 43 cm |
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2 | Rasenlüfter (Vertikutierer) | 7,00 €/Stunde |
4-Takt-Motor (Normal-Benzin) | ||
3 | Erdbohrer (Handbohrer) | kostenlos |
Durchmesser 20 cm; Gestell-Länge 1,20 m | ||
4 | Streuwagen (Fabrikat Wolf) | kostenlos |
43 cm Streubreite - für Samen und Dünger | ||
5 | Schlag-Glocke | kostenlos |
(zum Einschlagen von Holzpflöcken) | ||
6 | Bordstein-Zange | kostenlos |
(Handtragegerät zum Setzen von Beeteinfassungen und Bordsteinen) Öffnungsweite bis ca. 25 cm |
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7 | Gartenwalze (Stahlblech, füllbar) | kostenlos |
Breite 50 cm; Durchmesser 40 cm; Leergewicht 12 kg; wassergefüllt ca. 70 kg | ||
8 | Maler-Gerüst (Stahl-Blitzgerüst, Fabrikat Layher) | |
für Fassaden-Instandhaltungsarbeiten, insgesamt ausreichend für ca. 170 m2 Arbeitsfläche; Leihbedingungen u. Leihgebühren - gemäß Gerüst-Satzung |
siehe Gerüst- Satzung |
Bei Interesse an den Leihgeräten des Vereins wenden Sie sich bitte an unseren Gerätewart,
Herrn Peter Taglieber (Riederwaldsiedlung 12), Tel. 08252 / 9159124
Verleih der vereinseigenen Geräte nur an Vereinsmitglieder und nur zum eigenen Gebrauch [nur zur privaten Nutzung auf eigenen bzw. selbst- genutzten Grundstücken des ausleihenden Mitgliedes] im Tätigkeitsgebiet des Vereins unter Ausschluß der Haftung für Sach- und Personenschäden, die während der Ausleihzeit mit dem entliehenen Gerät verursacht werden.
Betriebsbedingter Verschleiß und dadurch erforderliche Wartungs- und Reparaturarbeiten geben -bei sachgerechter Benutzung- zu Lasten des Vereins. [Für Beschädigungen aufgrund unüblicher bzw. unsachgemäßer Handhabung oder den Verlust des entliehenen Gerätes haftet der jeweilige Ausleiher]. Das entliehene Gerät ist vor der Rückgabe ggf. von durch den Gebrauch erfolgten Verschmutzungen zu reinigen.