Die Leihgeräte der Vereins:

Der Gartenbauverein Mühlried und Riederwald e.V. ist u.a. im Besitz folgender Gerätschaften
und stellt diese seinen Mitgliedern leihweise zur Verfügung:

1 Motor-Gartenfräse 10,00 €/Stunde
  5-PS- Briggs & Stratton-Motor (Normal-Benzin) 16\"-Räder;
1 Vorwärts-/ 1 Rückwärtsgang;
heckmontierte, entgegen der Fahrtrichtung rotierende Fräse;
Arbeitstiefe: 25 cm (max.) Arbeitsbreite: 43 cm
 
2 Rasenlüfter  (Vertikutierer) 7,00 €/Stunde
  4-Takt-Motor  (Normal-Benzin)  
3 Erdbohrer (Handbohrer) kostenlos
  Durchmesser 20 cm; Gestell-Länge 1,20 m  
4 Streuwagen (Fabrikat Wolf) kostenlos
  43 cm Streubreite - für Samen und Dünger  
5 Schlag-Glocke kostenlos
  (zum Einschlagen von Holzpflöcken)  
6 Bordstein-Zange kostenlos
  (Handtragegerät zum Setzen von Beeteinfassungen und Bordsteinen)
Öffnungsweite bis ca. 25 cm
 
7 Gartenwalze (Stahlblech, füllbar) kostenlos
  Breite 50 cm;  Durchmesser 40 cm; Leergewicht 12 kg; wassergefüllt ca. 70 kg  
8 Maler-Gerüst (Stahl-Blitzgerüst, Fabrikat Layher)  
  für  Fassaden-Instandhaltungsarbeiten,
insgesamt ausreichend für ca. 170 m2 Arbeitsfläche;
Leihbedingungen u. Leihgebühren - gemäß Gerüst-Satzung
siehe
Gerüst-
Satzung

 

Bei Interesse an den Leihgeräten des Vereins wenden Sie sich bitte an unseren Gerätewart,
Herrn Peter Taglieber  (Riederwaldsiedlung 12),  Tel.  08252 / 9159124

 

Verleih der vereinseigenen Geräte nur an Vereinsmitglieder und nur zum eigenen Gebrauch [nur zur privaten Nutzung auf eigenen bzw. selbst- genutzten Grundstücken des ausleihenden Mitgliedes] im Tätigkeitsgebiet des Vereins unter Ausschluß der Haftung für Sach- und Personenschäden, die während der Ausleihzeit mit dem entliehenen Gerät verursacht werden.

Betriebsbedingter Verschleiß und dadurch erforderliche Wartungs- und Reparaturarbeiten geben -bei sachgerechter Benutzung- zu Lasten des Vereins. [Für Beschädigungen aufgrund unüblicher bzw. unsachgemäßer Handhabung oder den Verlust des entliehenen Gerätes haftet der jeweilige Ausleiher]. Das entliehene Gerät ist vor der Rückgabe ggf. von durch den Gebrauch erfolgten Verschmutzungen zu reinigen.

Eine Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.

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