Satzung für das Gerüst des Vereins 

vom 01.03.2002

[Stahl-Blitzgerüst (Fabrikat Layher) - Rahmenbreite 0,73 m, Gerüstfeldlänge 2,57 m]

  1. Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung durch zustimmenden Mehrheitsbeschluß der Mitgliederversammlung vom 01.03.2002 tritt die bis dahin gültige Gerüstsatzung vom 4.4.1997 außer Kraft.
    [Die Änderung der bisherigen Gerüstsatzung ist wegen der Neufestsetzung der Leihgebühren im Zuge der Währungsumstellung auf den Euro erfolgt.]
  2. Das Gerüst im Eigentum des Vereins umfaßt derzeit eine Größe von insgesamt ca. 185 m² Arbeitsfläche
    [entspricht ca.: 35 StücK Stellrahmen 2,00 x 0,73 m, 24 Stück Bodentafeln 2,57 x 0,73 m, 4 Stück Bodentafeln 1,57 x 0,73 m, zuzüglich Geländer u. weiterem Zubehör]
  3. Das Gerüst wird nur an die Mitglieder des Gartenbauverein Mühlried und Riederwald e.V. verliehen. Das Anrecht auf das Gerüst gilt nur für Liegenschaft(en), die Eigentum des Vereinsmitgliedes sind und die sich im Tätigkeitsbereich des Vereins [= Mühlried und Umgebung] befinden. Für jedes Ausleihen des Gerüstes wird eine unter Punkt 9. dieser Satzung näher bezeichnete Gebühr erhoben.

    Mit dem Ende der Mitgliedschaft im Verein erlischt auch der Anspruch auf das Gerüst.
  4. Für die Abholung, den Auf- und Abbau sowie den Rücktransport des nach Vereinbarung gegen Entgelt beim Auf- und/oder Abbau des Gerüstes behilflich. Eine Aufbau- und Benutzungsanweisung für das Layher-Blitzgerüst wird auf Verlangen ausgehändigt.
  5. Die Vereinbarung der Leihtermine und die Ausgabe und Rücknahme des Gerüstes wird von der Vereinsleitung bzw. von einem von der Vereinsleitung benannten Gerätewart durchgeführt. Der Leihtermin sollte möglichst frühzeitig vereinbart werden; die Termine werden in der Reihenfolge der Annahme berücksichtigt.
  6. Der Gartenbauverein Mühlried und Riederwald e.V. übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die durch den Transport, den Auf- und Abbau sowie den Gebrauch des Gerüstes entstehen.
  7. Der Verein erwartet von den Benutzern eine sachgemäße Behandlung des Gerüstes und Rückgabe in bestmöglich gereinigtem Zustand. Bei einer Rückgabe in ungenügend gereinigtem Zustand behält sich die Vereinsleitung vor, die Kosten für eine Nachreinigung dem Benutzer in Rechnung zu stellen.
  8. Für Schäden am Gerüst, die während des Verleihzeitraumes durch unsachgemäße Behandlung oder den Verlust von Gerüstteilen entstehen, aftet der jeweilige Benutzer.
  9. Leihgebühren für das Gerüst [Verleih nur an Vereinsmitglieder] :

    • Leihgebühr für das gesamte Gerüst (= ca. 185 m² Arbeitsfläche) bzw. mehr als 50 % bis 100 % des Gerüstes:
         für die erste Woche bzw. eine Woche (= 6 Werktage) o. kürzer:  60,- €
         für jede weitere Woche / jede weitere angefangene Woche: 30,- €
    • Leihgebühr für bis zu 50 % -die Hälfte- (= ca. 92,5 m² Arbeitsfläche) des gesamten Gerüstes:
         für die erste Woche bzw. eine Woche (= 6 Werktage) o. kürzer: 30,- €
         für jede weitere Woche / jede weitere angefangene Woche: 15,- €
    • Leihgebühr für max. zwei Gerüstfelder (= max. 4 Stellrahmen / max. 2 Bodentafeln / + notw. Zubehör):
         für eine Woche oder kürzer / jede angefangene Woche:  8,-- €
  10. Eine Änderung dieser Satzung ist nur durch mehrheitlichen Beschluß der Mitgliederversammlung möglich.

 

 Mühlried, den 01.03.2002

 

Gartenbauverein
Mühlried und Riederwald e.V.

die Vorstandschaft

 

Zum Anfang